LKW und Flugzeug

Spezial US-(Re-)Exportkontrollrecht – AWA SUISSE

US-(Re-)Exportrecht für Schweizer Unternehmen: Systematik und Strategien zur Umsetzung

Die Frage, ob ein in der Schweiz hergestelltes Produkt nach dem US-Recht kontrolliert wird, betrifft viele Schweizer Unternehmen ebenso wie die Frage, an wen bzw. wohin das Produkt geliefert werden darf (Embargos und Terroristenlisten der US-Behörden). Damit nimmt neben dem Schweizer Recht auch der Bereich des US-(Re-)Exportrechts eine für Schweizer Unternehmen herausragend wichtige Stellung ein, nämlich wenn „Items subject to EAR“ aus der Schweiz weiter „reexportiert“ werden sollen und ggf. Bewilligungen aus den USA bedürfen.

Im Rahmen des Seminars werden die Rechtsgrundlagen und die zuständigen US-Behörden vorgestellt: Bureau of Industry and Security (BIS), Office of Foreign Assets Control (OFAC), Directorate of Defense Trade Controls (DDTC). Die Einordnung eines Gutes als den Exportbestimmungen unterliegend („Items subject to the EAR“) wird ebenso erläutert wie die erforderlichen „License Requirements“ sowie die wichtigsten „License Exceptions“. Darüber hinaus werden exemplarisch die Güterlisten mit ihrer Klassifizierung (CCL und ECCNs sowie EAR99), die 10 „General prohibitions“ und die bedeutendsten US-Embargos intensiv vorgestellt. Ausserdem werden die Verschärfungen für militärische Endverwender und Endverwendungen in China, Russland und Venezuela vorgestellt und ein Blick auf die wichtigsten US-Embargomassnahmen gegen Belarus und Russland geworfen.

Ihr Nutzen

Nach dem Seminar können Sie beurteilen, wann ein Schweizer Produkt den US-(Re-)Exportbestimmungen unterliegt und welche (natürlichen und juristischen) Personen sich an das US-Exportkontrollrecht halten müssen.

schwerpunkte

  • US-Exportbestimmungen in den EAR
  • Bedeutung für Schweizer Unternehmen – Export, Reexport, Transshipment
  • EAR, CCL, ECCN (Güterlisten inkl. Übungen zu EAR99, 600er Gütern und allgemeinen Dual-Use-Produkten)
  • Genehmigungspflicht bei (Re-)Exporten aus der Schweiz mit US-Gütern
  • Kalkulation der Anteile von „US-Goods“ („De-minimis“- inkl. Bundling rule)
  • 10 General Prohibitions in § 736 EAR und Umsetzung in einem Compliance Program
  • Proliferation, Embargos der USA mit Überblick zu Iran, Russland und China
  • Sanktions- und Terroristenlisten der USA im Überblick
  • Handling der Terroristenlisten der US-Behörden (DPL, SDNs, SDGTs, FTOs, Entities, Unverified List)
  • Übungsfälle und Empfehlungen des BIS zur internen Umsetzung

Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • EAR

Das Seminar umfasst 6 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Unternehmen, die US-Güter handeln oder verarbeiten, oder die aufgrund von US-Technologie Güter in der Schweiz produzieren und diese exportieren. Des Weiteren sind Firmen angesprochen, die zu US-Konzernen gehören und das US-Recht aufgrund interner Vorgaben beachten müssen.

Themengebiete

  • US-Exportkontrollrecht
  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

AbSFr. 780.00

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.51
(22 Bewertungen)

Schulungsempfehlungen

Eine optimale Ergänzung bietet/n Ihnen diese Schulung/en: