LKW und Flugzeug

Seminar Spezial Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis

Risikomanagement, Reporting-Anforderungen, Einbindung in die Trade Compliance

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft seit dem 1. Januar 2023 nicht nur Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern (ab 1.1.2024 gilt dies bereits bei nur 1.000 Arbeitnehmern), sondern auch die in- und ausländische Zulieferindustrie. Die Maßnahmen des LkSG beziehen sich auf die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der internationalen Lieferketten hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte und der Umwelt.

Die neuen Sorgfaltspflichten müssen nicht nur von bestimmten Unternehmen erfüllt werden. Das LkSG betrifft auch umfassend deutsche und ausländische Beteiligte entlang der Supply Chain, denn die Umsetzung der Sorgfaltspflichten muss auch bei den Zulieferern sichergestellt werden. Dabei kommen umfangreiche Maßnahmen auch auf die Unternehmen zu, die aufgrund einer geringeren Arbeitnehmeranzahl aktuell noch nicht direkt von dem Gesetz betroffen sind.

Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird ein geeignetes Risikomanagement sehr relevant sein. Dieses Risikomanagement muss in der Lage sein, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und auszuschalten.

Als Onlineveranstaltung

Dieses Seminar bieten wir außerdem als Online-Termin an:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis online

HZA-Seminartipp

Ergänzend zu diesem Seminar empfehlen wir Ihnen das zweitägige Praxisseminar der HZA Hamburger Zollakademie:

Das Lieferkettengesetz in Unternehmen

Ihr Nutzen

Nach Ihrem Schulungsbesuch kennen Sie die Anforderungen, die das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der Entwurf der EU-Richtlinie an Unternehmen stellen. Sie können einschätzen, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie diesen gesetzeskonform nachkommen. Mit Ihrem neuen Wissen richten Sie Ihre Compliance-Prozesse ideal aus.

Diese Ganztagesschulung gibt Ihnen Hinweise an die Hand, welche Anforderungen ein Reporting der Sorgfaltspflichten erfüllen muss und welche präventiven Compliance-Maßnahmen Sie bereits seit den 1. Januar 2023 ergreifen sollten.

Seminarschwerpunkte

  • Hintergründe und rechtliche Grundlagen
  • Risiken und Prävention
  • Funktion des Menschenrechtsbeauftragten und Reporting-Anforderungen
  • Integration in die Trade Compliance / Besonderheiten der Supply-Chain
  • Ausblick EU-Regularien zur Lieferkette

Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden

Das Seminar umfasst 6 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Unternehmen, die durch internationale Lieferketten direkt vom LkSG betroffen sind. Besonders Mitarbeitende aus den Bereichen Lieferketten-Compliance, Beschaffung, Logistik und Prozesse sowie die Geschäftsführung, Syndizi, Exportkontrollbeauftragte und Zollbeauftragte jener Unternehmen können von den Inhalten in besonderer Weise profitieren. Außerdem ist das Seminar für Interessierte konzipiert, die das Thema Sorgfaltspflichten in Lieferketten kennen und beherrschen müssen.

Themengebiete

  • Exportkontrolle
  • Internationales Business
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Teilnahmegebühr

Ab€ 690,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

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Termine für dieses Seminar

München
€ 690,00 zzgl. 19% USt.