Seminarfür Fortgeschrittene (Stufe 2)Basis Exportkontrolle – AWA AUSTRIA
Der Pflichttermin für verantwortliche Beauftragte nach dem AußWG
Der Export von militärischen, aber auch sensiblen Dual-use-Gütern hat nicht zuletzt unter dem Einfluss der USA und der Politik allgemein auf die weltweiten Exportkontrollvorschriften eine gesteigerte Bedeutung erfahren. Gesetzliche Verbote sowie Bewilligungs- und Meldepflichten im Exportgeschäft sind die Folge. Verstöße gegen die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AußWG) werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen, Bußgeldern, Entzug von Bewilligungen und weiteren Sanktionen geahndet.
Ein Exporteur hat daher zu prüfen, ob seine Güter in verschiedenen Güterlisten benannt sind und damit beim Export oder sogar bei der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat einer Genehmigungspflicht unterliegen. Aber selbst für nicht-gelistete Güter sind Genehmigungspflichten in Abhängigkeit vom Endverbleib und der Endverwendung zu beachten. So sind bestimmte Verwendungszwecke (z. B. militärisch) und Lieferungen in „kritische“ Länder, wie z. B. Iran, Russland, Ukraine etc., zu kontrollieren und sensibel zu handhaben.
Im Falle eines Verstoßes gegen die sogenannten Terroristenlisten drohen z. B. Bußgelder und/oder Freiheitsstrafen. Die Terroristenlisten der EU sind bei allen Transaktionen zu prüfen. Auch Technologietransfer, gerade im Zeitalter des Internets, und technische Unterstützung sowie der Abschluss von Handels- und Vermittlungsgeschäften unterliegen gesetzlichen Kontrollen.
Auch der (teilweise oder vollständige) Erwerb österreichischer Unternehmen durch natürliche oder juristische Personen aus Drittstaaten (Staaten außerhalb EU, EWR, Schweiz) kann unter bestimmten Bedingungen einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Ziel des Seminars
Im Seminar lernen Sie die Fülle von Exportkontroll-Vorschriften im Unternehmen umzusetzen. Umfangreiche Dokumentationen, auf die Sie zurückgreifen können, bieten Ihnen dabei eine wertvolle Arbeitshilfe zum Exportkontrollrecht.
Seminarschwerpunkte
- Struktur, Systematik und Grundbegriffe der Rechtsgrundlagen (Dual-use-Verordnung; AußWG, AußHV; KMG, KMV, SKG); zuständige Behörden in Österreich
- Güterspezifische Exportkontrollen – Dual-use-Güterliste und Militärgüter inkl. Technologietransfer – Güterklassifikation
- Embargos (z. B. Iran-Embargo) // kritische Länder // Sanktionslisten
- Genehmigungspflichten für Nicht-Listen-Güter (catch-all-Klauseln)
- Der Verantwortliche Beauftragte im Außenwirtschaftsrecht
- Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen (Aufbau- und Ablauforganisation: Interne Kontrollprogramme)
- Antragsverfahren
Lehrmethode und Unterrichtszeit
- Dozenten-Vortrag
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Beschäftigte, die eine grundlegende Systematisierung des österreichischen und europäischen Exportkontrollrechts sowie praktische Abwicklungshinweise und Hinweise auf Maßnahmen für ein „Internes Kontrollprogramm“ benötigen.
Sonstige Hinweise
Die Vorabübermittlung von Geschäftsfällen bzw. unternehmensspezifischen Fragen ist möglich. Es handelt sich um ein Spezial-Seminar zum österreichischen Außenwirtschaftsrecht mit der Dual-use-Verordnung.
Themengebiete
- Exportkontrolle
- Embargos
- Sanktionslistenpruefung
Bewertung
Teilnahmegebühr
Ab€ 690,00zzgl. 20% MwSt.
darin enthalten:
- umfangreiche Seminarunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
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