Spezial Zwangsarbeitsgesetze in den USA und der EU: Pflichten, Risiken, Compliance WEBZAG260701
Bestehende US- und neue EU-Zwangsarbeitsregeln: Verbannung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten vom US- und EU-Markt
Zwangsarbeit ist ein globales Phänomen, das zu einem zentralen Handels- und Compliance-Thema geworden ist. Besonders die USA haben in den vergangenen Jahren eine aggressive und konsequente Durchsetzungspolitik etabliert. Seit 2022 gilt auf Grundlage des „Uyghur Forced Labor Prevention Act” (UFLPA) ein umfassendes Einfuhrverbot für Waren mit Bezug zur chinesischen Region Xinjiang. Ergänzend greift § 307 des Tariff Act of 1930, der die Einfuhr sämtlicher unter Zwangsarbeit hergestellter Produkte in die USA untersagt, und das unabhängig vom Ursprungsland.
Die US-Zollbehörde „U.S. Customs and Border Protection” (CBP) setzt diese Vorgaben mit weitreichenden Befugnissen durch. Besonders relevant ist dabei die Beweislastumkehr unter dem UFLPA: Das importierende Unternehmen muss aktiv nachweisen, dass keine Zwangsarbeit eingesetzt wurde. Bereits der Verdacht der US-Zollbehörde löst die Beweislastpflicht für das Unternehmen aus. Ohne weitreichende und überzeugende Dokumentation drohen Zurückhaltung, Beschlagnahme oder der Ausschluss vom US-Markt.
Vor diesem Hintergrund hat auch die Europäische Union die EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten („Forced Labour Regulation“, FLR) angenommen. Sie sieht ein Verbot des Inverkehrbringens und der Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie ein Exportverbot vor. Die FLR gilt weltweit, ist nicht auf bestimmte Produktgruppen beschränkt und ist unabhängig vom Warenwert anwendbar.
Spätestens mit dem vollständigen Wirksamwerden der EU-Regelung im Jahr 2027 müssen die erforderlichen Compliance-Strukturen implementiert sein. Angesichts der bereits heute geltenden und streng durchgesetzten US-Vorgaben empfiehlt sich jedoch ein integrierter transatlantischer Ansatz: Wertschöpfungsketten sollten frühzeitig überprüft, Risikobereiche identifiziert und gegebenenfalls strukturell angepasst werden.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- AWA Zertifikat
Ihr Nutzen
Nach Ihrer Webinarteilnahme wissen Sie, welche Pflichten sich aus dem US-Zwangsarbeitsgesetz sowie der EU-Zwangsarbeitsverordnung für Ihr Unternehmen ergeben und wie Sie diese erfüllen können. Das Webinar gibt Ihnen praxisnahe Hinweise, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Compliance-Strukturen zu implementieren, den bestehenden und neuen Pflichten gerecht zu werden und Sanktionen zu vermeiden. Sie lernen zudem, wie Sie sich eigenständig auf dem aktuellen Stand halten können und welche Quellen für Ihr internes Monitoring unentbehrlich sind.
schwerpunkte
- Hintergrund und Kontext
- Anwendungsbereiche
- Rechtliche Grundlagen und Rechtsfragen
- Praktische Auswirkungen
- Monitoring- und Compliance-Strategien
- Fragen, Antworten und Diskussion
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA)
- (Entwurf der) EU-ZwangsarbeitsVO
Das Webinar umfasst 3 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Zollverantwortliche, Compliance-Beauftragte, Zoll- und Compliance-Berater, Entscheider für Einkauf, Produktion und Vertrieb sowie alle Interessierten, die sich einen Überblick über den bestehenden und neuen gesetzlichen Rahmen verschaffen möchten.
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Themengebiete
- Zoll
- Internationales Business
Teilnahmegebühr
Ab€ 429,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Ort & Termin
01.07.2026
Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze vorhanden.
Zeiten
14:00–17:00 Uhr
Mögliche Dozenten/-innen
- Maximilian KastenWirtschaftsjurist (LL.M., MCA) // Siemens USA // Orlando, Florida
- Dr. Leonie ZappelProgrammleitung // AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH // Münster
