Spezial Zoll, Umsatzsteuer und Exportkontrolle für Webshop-Betreiber
Waren- und Dienstleistungsverkehr über Online-Portale
Mit Hilfe von Webshops können Verkäufer und Händler Güter rund um die Uhr zum Verkauf anbieten. Für die zur Verfügung gestellten Güter (Waren, Software und Technologie) entfallen im Webshop die Kosten für Ausstellungsräume und Ladenlokale. Ein weiterer Vorteil ist, dass die im Webshop angebotenen Güter nicht physisch beim Webshop-Betreiber lagern müssen. Stattdessen fungiert dieser als Schnittstelle zwischen dem Käufer der Ware und dem tatsächlichen Verkäufer, also demjenigen, bei dem die Ware physisch lagert. Häufig werden Webshops ergänzend zum klassischen Handelsgeschäft betrieben, als Service für den Kunden, der die Ware bequem online bestellen kann. Auch für den Online-Handel müssen die rechtlichen Vorgaben des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beachtet werden, denn es handelt sich um eine grenzüberschreitende Transaktion. Die folgenden Punkte müssen hier beachtet werden:
Zoll: Im- und Export, Nachweisthema (Unterlagenerstellung Zoll, Nachweise, Vertretungsrecht)
Umsatzsteuer: E-Commerce in der Umsatzsteuer und das sogenannte Digitalpaket
Exportkontrolle: Verstöße gegen ausfuhrrechtliche Genehmigungspflichten oder Verbote werden hart sanktioniert. Webshop-Betreiber müssen daher die Vorgaben der innerbetrieblichen Exportkontrolle umfassend erfüllen. Das kann auch beinhalten, einen Ausfuhrverantwortlichen zu stellen. In dessen und im Interesse des Unternehmens sollten Webshops immer in ein bereits bestehendes innerbetriebliches Exportkontrollprogramm eingebunden sein.
Ziel des Seminars
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die zollrechtlichen, umsatzsteuerrechtlichen und exportkontrollrechtlichen Aspekte des Waren- und Dienstleistungsverkehrs über eine Online-Plattform/Webshop-Applikation. Dabei werden die Besonderheiten in Bezug auf die Abwicklung bei Online-Portalen vorgestellt.
schwerpunkte
- Zollrechtliches Ausfuhrverfahren mit den Besonderheiten eines B2C Geschäftes
- Vereinfachungen bei der Ausfuhr
- Besonderheiten beim Verkauf aus einem Zolllager
- Derzeitige Versandhandelsregelung in der Umsatzsteuer/Besonderheiten des § 3 Abs. 8 UStG
- Neue Fernverkaufsregelung in der Umsatzsteuer ab 01.01.2021
- Besonderheiten bei elektronischen Dienstleistungen und der Abrechnung sowie Deklaration selbiger (ins. MOSS)
- Neue Haftungsregelung der Online-Plattformanbieter seit 01.01.2019 (§ 22f und § 25e UStG)
- Umsetzung des Exportkontrollrechts in Webshop- und Portalanwendungen – Grundlagen Exportkontrolle (Ausfuhr/Verbringung von gelisteten Gütern, insb. Software)
- Beispiele zu verbotenen und genehmigungspflichtigen Handels- und Vermittlungsgeschäften
- Sanktionslistenprüfung sinnvoll in Webshop- und Portalanwendungen integrieren
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an leitende Personen oder Mitarbeitende aus Unternehmen, die (auch) Webshops betreiben und im Unternehmen den Bereich Zoll, Exportkontrolle oder Umsatzsteuer verantworten. Grundkenntnisse im Zoll-, Exportkontroll- und Umsatzsteuerrecht werden vorausgesetzt.
Themengebiete
- Zoll
- Exportkontrolle
- Umsatzsteuer
Teilnahmegebühr
Ab€ 690,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
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