LKW und Flugzeug

Spezial Umsatzsteuer und Intrastat HZAUSTSTAT251101

Innergemeinschaftliche Warenverkehre im Fokus von Umsatzsteuer und Statistik

Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erhebung des grenzüberschreitenden tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind nur dann Meldungen abzugeben, wenn Waren körperlich in einen anderen Mitgliedstaat versendet werden bzw. aus einem anderen Mitgliedstaat eingehen. Auskunftspflichtig ist jeder Steuerpflichtige, der nach § 18 des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland verpflichtet ist, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben und die aktuellen Anmeldeschwellen überschreitet.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat allerdings auch umsatzsteuerliche Auswirkungen; so sind nicht nur Meldungen zur Intrastat, sondern auch Meldungen zur Umsatzsteuer abzugeben.

Grundsätzlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. Allerdings ist ein besonderes Kennzeichen der Intrastat die enge Verbindung zur Umsatzsteuer, durch die insbesondere die Auskunftspflichtigen ermittelt und die Qualität der gesammelten Statistikdaten geprüft werden können. Die Nähe von Intrastat und Umsatzsteuer führt in der Praxis dazu, dass die Regelungen des Umsatzsteuerrechts im grenzüberschreitenden Warenverkehr zur Erstellung der statistischen Meldungen herangezogen werden. Häufig ist die Intrastat nicht in der Logistik, sondern in der Steuerabteilung eines Unternehmens angesiedelt. Zur Erfüllung der steuerlichen und statistischen Verpflichtungen sind jedoch unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Regelungen zu beachten. Dies gilt z.B. für Melde-(Bezugs-)Zeiträume, Bewertungsfragen, Korrekturen und die besonderen Waren und Warenbewegungen. Schwierig sind insbesondere Transaktionen mit mehr als zwei Beteiligten (Reihen- oder Dreiecksgeschäfte), die Abgrenzung von Dienstleistungen und Warenlieferungen sowie die Meldepflicht bei grenzüberschreitenden bzw. vor- oder nachgeschalteten Bearbeitungsvorgängen.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung (Seminar)
  • Mittagessen (Seminar)
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Seminar mit der HZA

Dieses Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Sie erfahren, wann Übereinstimmungen zwischen steuerlichen und statistischen Pflichten bestehen und welche Vorgänge aus steuerrechtlicher/statistischer Sicht unterschiedlich zu behandeln sind. Dies ist vor allem bei der Aufklärung von durch das Statistische Bundesamt angemahnten Differenzen zwischen Steuer- und Statistikdaten hilfreich.

schwerpunkte

  • Einführung Intrahandelsstatistik und Umsatzsteuer
  • Ausgewählte Fallbeispiele
  • Reihen- und Dreiecksgeschäfte
  • Werklieferung/Werkleistung, sonstige Leistungen (USt) vs. Lohnveredelung (Intrastat)
  • Befreiungen, Retouren und Gutschriften   
  • Das statistische Kontrollsystem anhand von Steuerdaten

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden

Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die in ihrem Unternehmen für die Abwicklung der Intrahandelsstatistik verantwortlich sind sowie an Spediteure und Beratungsunternehmen. Sie ist auch für Mitarbeitende geeignet, die mit der Erstellung von statistischen Datenerfassungsprogrammen beschäftigt sind. Grundkenntnisse der Außenhandelsstatistik werden dabei vorausgesetzt.

Wichtige Hinweise

Bringen Sie sich mit ein: Wir freuen uns über Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmensalltag. Bitte reichen Sie Ihre Fallbeispiele bis spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn ein über: info@awa-seminare.de

Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!

Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Mehr Infos...

Themengebiete

  • Umsatzsteuer
  • Zollfachkraft

Teilnahmegebühr

Ab€ 690,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Jetzt buchen

HZAUSTSTAT251101

Ort & Termin

AWA-Tagungszentrum München
Seidlstr. 8, 80335 München, Deutschland

Tel: +49 89599887570
Fax: +49 89242147781
info@awa-seminare.de
www.awa-muenchen.de

25.11.2025

Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze vorhanden.

Zeiten

09:00–17:00 Uhr

Mögliche Dozenten/-innen

Jenny Clermont
Dipl.-Finanzwirtin // Statistisches Bundesamt // Bonn
Dr. Nathalie Harksen
Rechtsanwältin, Maître en Droit // Akkreditierte und geprüfte Incoterms® 2020-Trainerin // Partnerin der AWB Tax GmbH und der AWB Law GmbH

Bewertung

4.43
(152 Bewertungen)

Zeitnah stattfindende Schulungen

26.11.2025–28.11.2025
Zoll für Einsteiger
Münster
€ 1.490,00 zzgl. 19% USt.
26.11.2025
AEO – und was dann? (für Fortgeschrittene)
Online
€ 590,00 zzgl. 19% USt.
26.11.2025
LkSG & CSDDD: Rechte und Pflichten von Unternehmen und Zulieferern
Online
€ 299,00 zzgl. 19% USt.
26.11.2025–27.11.2025
Management Forum Zoll und Exportkontrolle
München
€ 1.590,00 zzgl. 19% USt.

Weitere Termine für diese Schulung

Münster
€ 690,00 zzgl. 19% USt.