Spezial Russland- und Belarus-Sanktionen der EU WEBHZARUS251101

Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des Maßnahmenpaketes „Aufrechterhaltung und Angleichung“

Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 150 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt. 

Mit dem 19. Sanktionspaket hat die EU weitere umfangreiche Maßnahmen auf den Gebieten Energie, Finanzen und Handelspolitik ergriffen. Neben einem Einfuhrverbot für Flüssigerdgas, Transaktionsverbote für Rosneft und Gazprom sowie für weitere Banken in Russland, aber auch in Drittländern, der Listung einer Vielzahl zusätzlicher Schiffe, die der russischen Schattenflotte angehören, sind es vor allem zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen, die für deutsche Unternehmen relevant sind.

Exemplarisch zu erwähnen sind hier weitere Metalle für den Bau von Waffensystemen und zusätzliche Produkte, die zur Herstellung von Treibstoffen verwendet werden. Auch für Artikel wie Salze und Erze, Baumaterialien und Gummiartikel sind neue Ausfuhrverbote verhängt worden. 

Die EU hat zahlreiche Anhänge der VO (EU) 833/2014 geändert, u. a. Anhang VII („kleine Dual-Use-Liste“), Anhang XVIII (Luxusgüter), Anhang XXI (Einnahmequellen für Russland), Anhang XXIII (Stärkung der industriellen russischen Kapazitäten, neu aufgenommen wurde hier ein Anhang XXIIIG) und Anhang XL (Common High Priority items – CHP). Alle deutschen Unternehmen sind gehalten, zu überprüfen, ob sie von den neu eingefügten Produkten betroffen sind.

Nach wie vor wichtig sind die Art. 12g und 12ga VO (EU) 833/2014. Danach sind Unternehmen verpflichtet, zur Vermeidung von Umgehungslieferungen bestimmte Vertragsklauseln bei Lieferungen an Drittländer vorzusehen. Von diesen Bestimmungen sind alle Unternehmen in der EU betroffen. Sie gelten auch für Unternehmen, die niemals Russland-Geschäft betrieben haben oder dies zwischenzeitlich aufgegeben haben. Darüber hinaus hat die EU weitere für die Unternehmenspraxis wichtige Maßnahmen ergriffen, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.

Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 17 mit sich gebracht haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt gesehen sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte hierzu eine Orientierungshilfe für den Anwender geben, um sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen, die sich in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern befinden, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik gibt das Webinar einen Überblick.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Webinar will mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.

Webinarschwerpunkte

  • Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
  • Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
  • Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
  • Die Altvertragsregeln

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 3,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.

Wichtige Hinweise

Vor der Schulung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir den individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 399,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

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Ort & Termin

Online
Online, Deutschland

19.11.2025

Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze vorhanden.

Zeiten

09:00–13:00 Uhr

Mögliche/r Dozent/-in

Dr. Klaus Pottmeyer
Rechtsanwalt // Essen

Bewertung

4.55
(271 Bewertungen)

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