Spezial Plastiksteuer in Deutschland WEBHZAPLA251201

Neuartige Abgaben, Einwegkunststofffonds und Erfahrungen aus anderen EU-Ländern

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Melde- und Abgabepflichten für Hersteller und Importeure bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Ziel ist es, die Entsorgungskosten für achtlos weggeworfene Verpackungen auf die Inverkehrbringer umzulegen und so eine finanzielle Lenkungswirkung zu erzielen.

Für das Meldejahr 2025 hat das Umweltbundesamt den Einstieg erleichtert: Die Pflicht zur externen Prüfbestätigung entfällt einmalig, und die Frist zur Abgabe der Mengenmeldung wurde bis zum 15. Juni 2025 verlängert. Dennoch bleibt die Abgabe verpflichtend – bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Gleichzeitig bestehen viele offene Fragen zur Abgrenzung betroffener Produkte, zur Einordnung von Verbundmaterialien und zur Registrierung über die Plattform DIVID.

Während sich auf Bundesebene bislang keine nationale Plastiksteuer abzeichnet – im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist sie nicht vorgesehen – zeigen einige Kommunen (wie Tübingen oder Konstanz) Eigeninitiative mit eigenen Verpackungssteuern. In Bayern hingegen wurde deren Einführung per Kabinettsbeschluss ausdrücklich untersagt. Diese Maßnahmen bringen zusätzliche finanzielle Belastungen und Compliance-Pflichten für Sie als betroffenes Unternehmen mit sich. Angesichts dieser Entwicklungen ist es entscheidend, dass Sie die sich abzeichnenden Rechtsänderungen aufmerksam verfolgen. Und nicht nur das, sondern sich auch rechtzeitig wappnen, wie Sie die Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte organisieren.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Dieses gemeinsame Webinar der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE und der Hamburger Zollakademie informiert Sie frühzeitig und kompakt über die neue Plastiksteuer. So gerüstet können Sie Ihr Unternehmen ebenso effizient wie rechtskonform auf die Plastiksteuer vorbereiten. Unsere Experten beantworten Ihnen gern im Rahmen des Webinars Ihre Fragen, bieten Tipps und stehen für Diskussionen zur Verfügung!

schwerpunkte

  • Einwegkunststofffonds: Produktabgrenzung, Meldefristen und DIVID-Plattform
  • Rechtlicher Rahmen und Compliance-Tipps und Handlungsoptionen für betroffene Unternehmen
  • Politischer Stand zur nationalen Plastiksteuer in Deutschland
  • Kommunale Verpackungssteuern – wo sie gelten und wo sie verboten wurden
  • Europäische Entwicklungen im Vergleich: UK, Spanien, Frankreich

Lehrmethode und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 3 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich vorwiegend an Mitarbeitende in Zoll- und Steuerabteilungen, die mit der Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte beauftragt wurden. Ebenso angesprochen sind Verantwortliche für Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Logistik sowie Umweltbeauftragte und Compliance Manager.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Melde- und Abgabepflichten für Hersteller und Importeure bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Ziel ist es, die Entsorgungskosten für achtlos weggeworfene Verpackungen auf die Inverkehrbringer umzulegen und so eine finanzielle Lenkungswirkung zu erzielen.

Für das Meldejahr 2025 hat das Umweltbundesamt den Einstieg erleichtert: Die Pflicht zur externen Prüfbestätigung entfällt einmalig, und die Frist zur Abgabe der Mengenmeldung wurde bis zum 15. Juni 2025 verlängert. Dennoch bleibt die Abgabe verpflichtend – bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Gleichzeitig bestehen viele offene Fragen zur Abgrenzung betroffener Produkte, zur Einordnung von Verbundmaterialien und zur Registrierung über die Plattform DIVID.

Während sich auf Bundesebene bislang keine nationale Plastiksteuer abzeichnet – im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist sie nicht vorgesehen – zeigen einige Kommunen (wie Tübingen oder Konstanz) Eigeninitiative mit eigenen Verpackungssteuern. In Bayern hingegen wurde deren Einführung per Kabinettsbeschluss ausdrücklich untersagt. Diese Maßnahmen bringen zusätzliche finanzielle Belastungen und Compliance-Pflichten für Sie als betroffenes Unternehmen mit sich. Angesichts dieser Entwicklungen ist es entscheidend, dass Sie die sich abzeichnenden Rechtsänderungen aufmerksam verfolgen. Und nicht nur das, sondern sich auch rechtzeitig wappnen, wie Sie die Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte organisieren.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Dieses gemeinsame Webinar der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE und der Hamburger Zollakademie informiert Sie frühzeitig und kompakt über die neue Plastiksteuer. So gerüstet können Sie Ihr Unternehmen ebenso effizient wie rechtskonform auf die Plastiksteuer vorbereiten. Unsere Experten beantworten Ihnen gern im Rahmen des Webinars Ihre Fragen, bieten Tipps und stehen für Diskussionen zur Verfügung!

schwerpunkte

  • Einwegkunststofffonds: Produktabgrenzung, Meldefristen und DIVID-Plattform
  • Rechtlicher Rahmen und Compliance-Tipps und Handlungsoptionen für betroffene Unternehmen
  • Politischer Stand zur nationalen Plastiksteuer in Deutschland
  • Kommunale Verpackungssteuern – wo sie gelten und wo sie verboten wurden
  • Europäische Entwicklungen im Vergleich: UK, Spanien, Frankreich

Lehrmethode und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 3 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich vorwiegend an Mitarbeitende in Zoll- und Steuerabteilungen, die mit der Abwicklung von Steuern und Abgaben für Kunststoffprodukte beauftragt wurden. Ebenso angesprochen sind Verantwortliche für Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Logistik sowie Umweltbeauftragte und Compliance Manager.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars

Themengebiete

  • Verbrauchsteuer

Teilnahmegebühr

Ab€ 349,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

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Ort & Termin

Online
Online, Deutschland

02.12.2025

Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze vorhanden.

Zeiten

09:30–12:30 Uhr

Mögliche Dozenten/-innen

Bertil Kapff
Director Verbrauchsteuern, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern WTS GmbH // Düsseldorf
Helena Schimanowski
Rechtsanwältin, spezialisiert auf Energie- und Umweltrecht // WTS GmbH // Düsseldorf

Bewertung

2.81
(4 Bewertungen)

Zeitnah stattfindende Schulungen

03.12.2025–04.12.2025
Exportkontrolle, Güterlisten, Zolltarif
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€ 1.090,00 zzgl. 19% USt.
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