LKW und Flugzeug

Spezial Customs-Compliance und Zollstrafrecht – Risiken für die Zollbewilligung vermeiden CCZ250302

Welche aktuellen Forderungen stellt der Unionszollkodex für Customs-Compliance?

In der EU werden pro Sekunde rund sechs Zollanmeldungen abgegeben. Bei über 190 Mio. Zollanmeldungen pro Jahr allein in Deutschland bleiben Fehler nicht aus. Bei Fehlern im Zollbereich kommen neben Problemen mit den Zollbewilligungen auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht, denn die Strafvorschriften sind mit dem Zoll- und Verbrauchsteuerrecht verknüpft. Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Zollbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt (z. B. falsche Angaben zum Zollwert oder zur Codenummer).

Neben der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung haben daher der Widerruf oder die Ablehnung von Zollbewilligungen und Bußgeldern eine praktische Bedeutung. Für eine Zollbewilligung dürfen auch keine steuerlichen Verstöße begangen worden sein. Da der Unionszollkodex (UZK) für die Zollbewilligung ein Monitoring vorsieht, gewinnt Customs-Compliance immer mehr an Bedeutung.

Ihr Nutzen

Nach Ihrem Seminarbesuch besitzen Sie einen Überblick über die verschiedenen Folgen von Verstößen gegen Zollvorschriften. Mit Ihrem neuen Wissen können Sie Strafen, Bußgelder oder den Widerruf von bestehenden Zollbewilligungen bzw. die Ablehnung beantragter Zollbewilligungen bereits im Vorfeld vermeiden.

schwerpunkte

  • Grundzüge des Zollstrafrechts und der Ordnungswidrigkeiten
  • Exkurs Verbrauchsteuerstrafrecht 
  • Außenprüfung, Steueraufsicht und Kontrollmitteilungen der Finanzbehörden
  • Aufgaben und Befugnisse des Zollfahndungsdienstes sowie der Strafsachen- und Bußgeldstellen der Hauptzollämter
  • Verhältnis Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren
  • Unternehmensgeldbuße, Aufsichtspflichten, Verantwortlichkeiten, Bußgeldhöhe
  • Rechtsschutz im Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren
  • Vermögensabschöpfung, Entschädigung zu Gunsten des Zolls, Stilllegung des Unternehmens durch Vermögensarrest
  • Relevanz für Bewilligungen und Erlaubnisse der Zollverwaltung
  • Compliance, Bußgelder

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Sonstige Dokumente
    • Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften

Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Interessierte aus Unternehmen im Bereich Zoll, Versand, Logistik sowie an Steuerberater und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Zoll, Steuern bei Import und Export.

Wichtige Hinweise

Alternativ zur Präsenzschulung wird das Thema auch in vier Online-Schulungen behandelt:

Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!

Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Mehr Infos...

Themengebiete

  • Zoll

Teilnahmegebühr

Ab€ 590,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Jetzt buchen

CCZ250302

Ort & Termin

AWA-Tagungszentrum Münster
Königsstr. 46, 48143 Münster, Deutschland

Tel: +49 2518327560
Fax: +49 2518327561
info@awa-seminare.de
www.awa-seminare.com

24.03.2025

Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze vorhanden.

Zeiten

09:00–17:00 Uhr

Mögliche Dozenten/-innen

Dr. Thomas Möller
Dipl.-Finanzwirt, Dipl.-Kaufmann (FH) // Osnabrück
Dr. Alexander Retemeyer
Osnabrück

Bewertung

4.37
(86 Bewertungen)

Zeitnah stattfindende Schulungen

25.03.2025
Reihen- und Dreiecksgeschäfte in der täglichen Praxis
München
€ 690,00 zzgl. 19% USt.
25.03.2025
AEO – und was dann? (für Fortgeschrittene)
Münster
€ 590,00 zzgl. 19% USt.
25.03.2025–27.03.2025
Energiesteuerrecht mit Ausnahme von Erdgas, Kohle und Strom
Münster
€ 1.590,00 zzgl. 19% USt.
25.03.2025
Zolltarif Technik, Maschinen und Geräte (Kapitel 84, 85 und 90)
München
€ 590,00 zzgl. 19% USt.