Spezial Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen für Ausfuhren gelisteter Güter
Registrieren, Nutzen und Managen von Ausfuhrerleichterungen
Sie können Ihre Ausfuhren wesentlich schneller und unkomplizierter abwickeln, wenn Sie die sogenannten Allgemeingenehmigungen (AGG) und Sammelgenehmigungen (SAG) nutzen. AGGen bewirken für bestimmte Dual-Use-Güter sowie militärische Güter, dass Ausfuhren bereits im Voraus genehmigt sind. Allerdings gelten diese nur für bestimmte Länderkreise und unter Einhaltung vorgegebener Nebenbestimmungen. In diesen Fällen können Sie jedoch als Ausführer sofort liefern und Exporte besser planen. Kommt aufgrund des Güter- und/oder Länderkreises keine AGG in Betracht, könnte sich stattdessen eine SAG anbieten. Die nationalen Allgemeinen Genehmigungen werden jährlich in der Regel zum 31.03. aktualisiert; die EU-Allgemeingenehmigungen wurden mit der neuen EU-Dual-Use-VO angepasst und ergänzt.
Ihre Produkte müssen daher detailliert klassifiziert werden, um SAGen korrekt beantragen und AGGen nutzen zu können. Allerdings sind bei diesen Genehmigungsformen nur bestimmte Länderkreise privilegiert und zahlreiche Nebenbestimmungen einzuhalten. Mit der neuen EU-Dual-Use-VO 2021/821 werden weitere Allgemeingenehmigungen eingeführt, die im Seminar vorgestellt werden und die besondere Anforderungen (z.B. Pflicht zur Vorlage eines ICP) haben.
Ihr Nutzen
Nach Ihrer Seminarteilnahme wissen Sie, in welchen Fällen es von Vorteil ist, Allgemeingenehmigungen oder Sammelgenehmigungen zu nutzen. Außerdem kennen Sie die Schritte, die es zu unternehmen gilt, um von den AGGen und SAGen bestmöglich Gebrauch zu machen.
schwerpunkte
- Allgemeingenehmigungen (AGG) und Sammelgenehmigungen (SAG) im Überblick
- Voraussetzungen für die Nutzung; Verlinkung in die Zollanmeldung über Codierungen
- Rechtliche Änderungen im vergangenen und laufenden Jahr zu EU- und nationalen Allgemeingenehmigungen
- Die EU-Allgemeingenehmigungen nach der aktualisierten EU-Dual-Use-Verordnung
- „Selbstanzeige“ beim Erkennen von Verstößen
- Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen in die innerbetriebliche Exportkontroll- und Zoll-Organisation einbinden
Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie hier herunterladen.
Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie hier herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- AWG, AWV
- EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
- Auszüge aus den Anhängen der EU-VO 821/2021
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Exportverantwortliche sowie an Ausfuhr- und Zollbeauftragte. Außerdem ist die Fortbildung für Sachbearbeiter interessant, die genehmigungspflichtige Ausfuhren abwickeln. Die Inhalte sprechen explizit Interessierte an, die mit gelisteten Gütern zu tun haben.
Abfrage Ihrer Wünsche und Erwartungen
Einige Wochen vor der Schulung erhalten Sie Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir Ihren individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten. Dies erlaubt uns, die Schwerpunktsetzung auf den Bedarf der Teilnehmenden abzustimmen.
Jede Rückmeldung auf den Fragebogen ist willkommen und wird an das Dozententeam weitergegeben. Bis vier Wochen vor der Schulung können wir Antworten auf den Fragebogen auf jeden Fall berücksichtigen.
Themengebiete
- Exportkontrolle
Teilnahmegebühr
Ab€ 469,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Bewertung
Schulungsempfehlungen
Eine optimale Ergänzung bietet/n Ihnen diese Schulung/en: