LKW und Flugzeug

Spezial AEO – und was dann? (für Fortgeschrittene)

Wie Sie Ihre Zertifizierung zum Authorised Economic Operator aufrechterhalten

Die erste Hürde ist genommen: Ihr Unternehmen ist als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator/AEO) zertifiziert worden. Herzlichen Glückwunsch! Darauf können Sie stolz sein, denn der Weg zum AEO kann durchaus zeitraubend sein. Als Belohnung für Ihre Mühen winken Ihnen Privilegien, die Sie als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter genießen dürfen: eine vereinfachte und erleichterte Zollabwicklung gehört z.B. dazu. Die internationalen Abkommen werden ständig erweitert. Damit genießen AEO auch Vorteile in anderen Ländern.

Nachdem der Status zum AEO erteilt worden ist, beginnt das Monitoring. Zertifizierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Bewilligungsvoraussetzungen dauerhaft einhalten. Aus diesem Grund muss ein AEO-zertifiziertes Unternehmen über ein effektives internes Kontrollsystem und ein funktionierendes Berichtswesen verfügen. Nur so ist ein AEO in der Lage, den umfangreichen Melde- und Kontrollpflichten nachzukommen.

IT-Empfehlung

Gerne empfehlen wir Ihnen passend zum Schulungsthema den „AEO-Manager“ unseres Kooperationspartners AWB Consulting GmbH.

Der „AEO-Manager“ unterstützt Sie als Compliance-Tool bei der Aufrechterhaltung des AEO-Status und beim Monitoring.

Ihr Nutzen

Nach Ihrem Seminarbesuch besitzen Sie das notwendige Rüstzeug, um Ihren AEO-Status erfolgreich aufrechterhalten zu können. Dazu gehört auch, wie Sie innerhalb des Unternehmens korrekt dokumentieren, damit Sie dem Monitoring durch die Zollbehörden gelassen entgegensehen können. Sie können die Vorteile der Zertifizierung nun langfristig vollends nutzen.

schwerpunkte

  • Erfahrungsaustausch zum Zertifizierungsverfahren und Monitoring
  • Internationale Entwicklungen und gegenseitige Anerkennung in anderen Ländern
  • Monitoring
  • Aktualisierung des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen
  • Aussetzung und Neubewertung, Widerruf und Rücknahme

Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • UZK-VO, UZK-DelVO, UZK-DVO, UZK-TDA
    • Dienstvorschriften Zoll
  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden ausgegeben werden
    • Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften

Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Interessierte, die den AEO-Status beantragt haben oder denen der Status bereits verliehen wurde. Neulinge im Zollbereich sind ebenfalls herzlich eingeladen, an dem Seminar teilzunehmen. Voraussetzung sind jedoch Grundkenntnisse zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.

Wichtige Hinweise

Falls Sie noch nicht über Grundkenntnisse zum AEO verfügen, sollten Sie vorab das folgende Seminar besuchen und bei Bedarf beide Seminare kombinieren: 
AEO – Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (für Einsteiger)

Themengebiete

  • Zoll

Teilnahmegebühr

Ab€ 590,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.67
(257 Bewertungen)

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