Die EU hat im Stahlstreit mit den Vereinigten Staaten Vergeltungszölle gegen die USA verhängt, die seit dem 22. Juni 2018 in Kraft sind. Die Erhebung des zusätzlichen Zolls erfolgt automatisiert und zusätzlich zu möglichen weiteren Zöllen.
Der aktuell geltende Zusatzzoll in Höhe von 10 bzw. 25 Prozent umfasst dabei verschiedene Waren aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) und ist im Elektronischen Zolltarif (EZT) bei den betreffenden Waren hinterlegt.
Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Einfuhren von der Erhebung des zusätzlichen Zolls befreit sind. Die Befreiungen gelten für Waren, für die vor Inkrafttreten der DVO (EU) 2018/724 eine Einfuhrlizenz mit einer Zollbefreiung oder einer Zollermäßigung ausgestellt wurde, und für Waren, für die der Einführer belegen kann, dass sie bereits vor der Anwendung der zusätzlichen Zölle aus den Vereinigten Staaten in die Union ausgeführt wurden.
Die Gewährung der Befreiung erfolgt nicht automatisiert.
Ausführliche Informationen zu den Befreiungen können Sie der Meldung auf zoll.de entnehmen.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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