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Sanktionsänderungen betreffend Nordkorea, die Zentralafrikanische Republik und die Ukraine

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden Sanktionsänderungen betreffend Nordkorea, die Zentral­afrikanische Republik und die Ukraine veröffentlicht.

Nordkorea

Am 15. Februar 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Reso­lu­tion 1718 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, den Eintrag zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, geändert. Die Änderung unter „Natürliche Personen“ können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.

Zentralafrikanische Republik

Am 16. Februar 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert. Anhang I der Verordnung, die die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik regelt wird entsprech­end geändert. 

Ukraine

Zwei Personen wurden von der Liste des Anhangs der Verordnung gestrichen, die die restriktiven Maß­nahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine regelt.

Quellenangaben

Nordkorea

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/324
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/331

Zentralafrikanische Republik

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/325
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/332

Ukraine

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/326
BESCHLUSS (GASP) 2018/333

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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