Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden Sanktionsänderungen betreffend Nordkorea, die Zentralafrikanische Republik und die Ukraine veröffentlicht.
Nordkorea
Am 15. Februar 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, den Eintrag zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, geändert. Die Änderung unter „Natürliche Personen“ können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Zentralafrikanische Republik
Am 16. Februar 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert. Anhang I der Verordnung, die die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik regelt wird entsprechend geändert.
Ukraine
Zwei Personen wurden von der Liste des Anhangs der Verordnung gestrichen, die die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine regelt.
Quellenangaben
Nordkorea
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/324
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/331
Zentralafrikanische Republik
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/325
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/332
Ukraine
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/326
BESCHLUSS (GASP) 2018/333
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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