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Umsatzsteuer: Update Organschaft – Auswirkungen der Rechtsprechung und Entwurf eines BMF-Schreibens

Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft gewinnt zunehmend an Komplexität. Die gesetzliche Regelung in Deutsch­land enthält eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, die unionsrechtskonform, d.h. im Lichte ihrer unionsrechtlichen Vorgabe zu interpretieren sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundes­finanzhof (BFH) haben hierzu jüngst in diversen Grundsatzurteilen Stellung bezogen.
Diese Entscheidungen erfordern eine völlig neue umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Unternehmensgruppen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf diese Rechtsprechung reagiert. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass soll umfangreich geändert werden. Mit Entwurf vom 12.12.2016 gewährt das BMF einen Einblick, inwieweit sich die Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in Zukunft ändern wird.

Eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht zu erkennen oder sie unzulässig "zu leben", stellt für Ihre Unternehmensgruppe ein erhebliches steuerliches Risiko dar, weil sie u.a. Einfluss auf die Steuer­schuldnerschaft, die Vorsteuerabzugsberechtigung, die steuerliche Haftung und nicht zuletzt auf die Steuererklärungspflichten im Konzern hat.
Darüber hinaus können bestehende Gruppenstrukturen die Neuregelung (auch in laufenden Betriebsprüfungen) nutzen, um eine bisher nach Verwaltungsauffassung nicht mögliche Organschaft nunmehr zu argumentieren oder eine nicht gewünschte Organschaft jetzt rechtssicher zu vermeiden.

Verfasst von:
Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt / Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH), geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster, München und Hamburg

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