Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt mit, dass Überwachungsdokumente für die Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen online beantragt werden können.
Hintergrund ist die Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018. Mit der Verordnung führt die Europäische Union die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern ein. Davon ausgenommen sind Einfuhren aus Norwegen, Island und Lichtenstein sowie Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2500 kg (siehe auch AWA News vom 30.04.2018).
Der Antrag ist auf der Internetseite des BAFA verfügbar (siehe Außenwirtschaft > Einfuhr > Metallerzeugnisse > Informationen zum Thema > Formulare > „Elektronischer Antrag Überwachungsdokument (ÜD-direkt). Alternativ kann der Antrag auch in Papierform gestellt werden („Vordruck 3 c“).
Quellenangaben
Überwachung der Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU – Antragstellung ab dem 08.05.2018
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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