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Präferenznachweis: Aktuelle Informationen zu CETA

Das Freihandelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA) ist zurzeit noch nicht anwendbar. Das Datum, ab dem das Abkommen, insbesondere der Handelsteil, vorläufig anwendbar ist, wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Präferenzielle Einfuhren aus oder Ausfuhren nach Kanada sind daher noch nicht möglich, jedoch ist die Anführung Kanadas in Lieferantenerklärungen mit dem Zusatz "ab Anwendbarkeit" bereits zulässig.

CETA sieht als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU Ursprungserklärungen eines registrierten Aus¬führers (REX) vor. Das eingestellte Merkblatt zum registrierten Ausführer wurde angepasst.

Die Auskunftsdatenbank Warenursprung und Präferenzen wird zeitnah aktualisiert. Auf  Besonderheiten hinsichtlich der Darstellung der präferenzrechtlichen Regelungen wird dann in der Hilfe zur Datenbank gesondert hingewiesen.

Link:
Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA)

Quelle:
Zoll.de

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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