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Neubewertung von Bewilligungen nach dem Unionszollkodex

Mit Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 sind die Bewilligungsvoraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Aus diesem Grund ist die Zollverwaltung verpflichtet, sämtliche vor dem 1. Mai 2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen (sogenannte Bestandsbewilligungen) bis zum 1. Mai 2019 neu zu bewerten. Inhalt der Neubewertung ist die Prüfung, ob diese Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen.

Die Neubewertung beginnt bundesweit einheitlich im 1. Quartal 2017 und erfolgt zeitlich gestaffelt nach Bewilligungsarten. In einem ersten Schritt werden die unbefristet erteilten Bestandsbewilligungen neu bewertet, bei denen die Neubewertung nicht zu einem Nachteil (z. B. Verpflichtung zur Sicherheitsleistung) führt. Unbefristet erteilte Bestandsbewilligungen, die nach Ablauf des Übergangszeitraumes ab 1. Mai 2019 strengeren Anforderungen nach dem UZK unterliegen (z. B. Sicherheitsleistung für Bewilligungen für Verwahrungslager oder Zolllager), werden bundesweit einheitlich voraussichtlich zum Stichtag 1. Mai 2019 neu bewertet.

Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf die Neubewertung von Bewilligungen ist das jeweils zuständige Hauptzollamt.

Im Rahmen des Konzepts zur Neubewertung wurden die betroffenen Bewilligungen in zwei Gruppen unterteilt. 
 
In Gruppe 1 befinden sind unbefristet erteilte Bewilligungen, die nach dem UZK zwar geänderten Bewilligungskriterien unterliegen, jedoch nach der Neubewertung mit vergleichbarem Umfang fortbestehen. Diese Bewilligungen werden voraussichtlich vor dem Stichtag 1. Mai 2019 neu bewertet.

In Gruppe 2 werden unbefristete Bewilligungen zusammengefasst, die voraussichtlich zum Stichtag 1. Mai 2019 neu bewertet werden, da die Bestandsbewilligungen noch Vorteile bieten, die erst nach dem Ablauf der Übergangsfrist wegfallen (z. B. Verzicht einer Sicherheitsleistung) bzw. die Bewilligungen in der bekannten Form nicht fortgeführt werden.

Die Abfrage der im Rahmen der Neubewertung zu prüfenden Bewilligungskriterien erfolgt mit Hilfe sogenannter Fragenkataloge zur Selbstbewertung.

Bei der Prüfung wird die Zollverwaltung soweit wie möglich auf bereits vorliegende Erkenntnisse, z. B. aus Monitoringmaßnahmen, zurückgreifen.

Über zoll.de erhalten Sie außerdem detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf der Neu-bewertung sowie einen FAQ zur Neubewertung.

Link:
Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

Quelle:
Zoll.de

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
 

Seminartipps:

UZK – Der Unionszollkodex – Basismodul – Überblick
Der Zollkodex der Europäischen Union findet Anwendung
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Auswirkungen des UZK auf das Zolllagerverfahren
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Nächster Termin: 20.03.2017 von 10:30 bis 11:30 Uhr


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Nächste Termine: 03.04.2017 von 14:30 bis 15:30 Uhr