Die Europäische Union hat vor kurzem zwei Änderungen der restriktiven Maßnahmen betreffend Libyen und Südsudan veröffentlicht.
Libyen
Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44, die die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen regelt, enthält eine Liste von bestimmten Schiffen, die einigen Verboten unterliegen. Die Verbote betreffen u. a. die Ladung, Beförderung und Entladung von Rohöl aus Libyen und den Zugang zu Häfen im Gebiet der Union.
Am 26. Januar 2018 verlängerte der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Benennung des restriktiven Maßnahmen unterliegenden Schiffes LYNN S und änderte den betreffenden Eintrag.
Südsudan
Angesichts der sich immer weiter verschärfenden humanitären Lage und Sicherheitslage im Südsudan und in Anbetracht des mangelnden Engagements einiger Akteure für den Friedensprozess, nimmt die Europäische Union drei weitere Personen in die Liste auf, in der Personen und Organisationen aufgeführt werden, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Quellenangaben
Libyen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/166
Südsudan
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/164
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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