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Libyen und Irak – Änderung der restriktiven Maßnahmen

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden Änderungen der restriktiven Maßnahmen betreffend Libyen und Irak veröffentlicht.

Libyen

Die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen wurden geändert.

Am 7. Juni 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sechs Personen hinzugefügt.

Um welche Personen es sich handelt, können Sie dem Amtsblatt der Europäischen Union entnehmen.

Irak

Die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak wird geändert.

Am 7. Juni 2018 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, einen Eintrag aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Re­ssourcen einzufrieren sind, zu streichen. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird daher entsprechend geändert werden.

Es handelt sich dabei um folgenden Eintrag:

Irakische Zentralbank, Rashid Street, Baghdad, Iraq. Weitere Angaben: der ehemalige Präsident ist Dr. Issam El Moulla HWEISH; Büros in Mosul und Basra

Quellenangaben

Libyen

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/870 DES RATES

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/872

Irak

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/875 DER KOMMISSION

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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