Die am 31. Mai 2006 abgelaufene Übergangsfrist für die Anerkennung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A aus Kambodscha, den Philippinen und Pakistan, die von den drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen (fehlender guillochierter Überdruck) abweichen, ist von der Europäischen Kommission für
Pakistan bis zum 31. Juli 2006 und für
Kambodscha und die Philippinen bis zum 31. August 2006
verlängert worden.
Nach den vorgenannten Ausstellungsdaten können derartige Ursprungszeugnisse nicht mehr als Präferenznachweise anerkannt werden.
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