Die Europäische Union führt die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse ein. Dies geschieht mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018.
Ziel der Überwachung von Aluminiumimporten ist die schwierige wirtschaftliche Situation in der europäischen Aluminiumindustrie vor dem Hintergrund des weltweiten Überangebots im Aluminiumsektor.
Die Überwachung gilt für Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein. Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden nicht erfasst.
Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 12. Mai 2018 bis einschließlich 15. Mai 2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich.
In einer Pressemitteilung teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit, wie die Anträge auf Ausstellung dieses Überwachungsdokumentes gestellt werden können (siehe untenstehende Links).
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/640
Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU wird zukünftig überwacht
EUR-Lex
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Start up Importverfahren
Einfuhren bei eigener Abwicklung und bei Abwicklung durch den Dienstleister, Outsourcing-Parameter
Nächste Termine:
- 25.06.2018 in München
- 10.09.2018 in Frankfurt
Basis Importverfahren
Überblick über Besonderheiten des Zollwertrechts, Detailbetrachtung der Importabwicklung unter ATLAS, Vereinfachungen, Veredelungen, Reparaturen/Rückwaren und Lagerverkehre
Nächste Termine:
- 11.09.2018 in Frankfurt
- 18.09.2018 in Münster