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„Besonders für militärische Zwecke konzipiert“ – EU entwickelt Leitfaden

Die Richtlinie 2009/43/EG zur „Vereinfachung der Bedingungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Gemeinschaft (Verteidigungsgüterrichtlinie)“ zielt darauf ab, den Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU und die damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahrenzu erleichtern und damit die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Verteidigungssektors zu steigern. Güter gelten als Verteidigungsgüter, wenn sie im Anhang der Verteidigungsgüterrichtlinie aufgeführt sind. Der Anhang wird regelmäßig gemäß der Gemeinsamen Militärgüterliste aktualisiert. In mehreren Fällen des Anhangs gelten Produkte als erfasst von dieser Liste – und damit im Ergebnis als genehmigungspflichtig, wenn sie „besonders zu militärischen Zwecken konzipiert“ („Specially Designed for Military Use“) sind.

Die Europäische Kommission entwickelt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Leitfaden für den Begriff „Specially Designed for Military Use“. Der Leitfaden richtet sich an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Verteidigungsindustrie. Mit Hilfe des Leitfadens soll die Frage, ob Güter als „besonders für militärische Zwecke konzipiert“ einzuordnen sind, leichter zu beantworten sein.

Um einen idealen Leitfaden anbieten zu können, führt die EU eine Umfrage durch, um den Nutzen des Leitfadens besser bewerten zu können. Die Umfrage ist über den folgenden Link erreichbar:

Survey: Guideline for „Specially Designed for Military Use“
 

Quellenangaben

Survey: Guideline for „Specially Designed for Military Use“

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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