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BAFA: Verlängerung und Änderung der AGG Nr. 16

In den AWA Global News Nr. 38, Nr. 41 und Nr. 43 informierten wir Sie darüber, dass das BAFA inhaltliche Änderungen der nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGGen) Nr. 12 bis Nr. 27 beabsichtigt.

Das BAFA gab jetzt auf seiner Website bekannt, dass die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 über den 30. Juni 2017 hinaus bis zum 31. März 2018 verlängert wird.

Darüber hinaus teilt das BAFA mit, dass die Ausschlusstatbstände der Ziffer 3.2 um einen weiteren Ausschlusstatbestand ergänzt werden. Danach wird die Nutzung der AGG Nr. 16 ausgeschlossen, wenn Güter mit IT-Sicherheitsfunktionen im Sinne des § 37 der Verschlusssachenanweisung (VSA) ausgeführt werden sollen, die gemäß der VSA vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sind oder für die eine Zulassung beantragt wurde zur Verwendung im Zusammenhang mit Informationen, die als Verschlusssachen im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH oder höher eingestuft sind. Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.

Link:
BAFA


Quelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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