Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlängert die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27 zunächst nur bis zum 30.09.2018.
Eine weitere Verlängerung der genannten AGGs bis zum 31.03.2019 ist laut BAFA jedoch beabsichtigt und wird nach Abschluss der Abstimmungen zu eventuellen inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des BAFA.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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