Für Waren, die ab dem 1. Mai 2016 in Zollagern des Typs D sowie des Typs E, die wie D bewilligt wurden, übergeführt werden, ist bei der Beendigung des Verfahrens mittels EGZ-ZL (Ergänzende Zollanmeldung zur Beendigung des Zolllagerverfahrens) in der Position das Feld „Kennzeichen Neuer Umrechnungskurs“ mit dem Wert „J“ zu befüllen.
EGZ-ZL Positionen, die dieser Anforderung nicht genügen, werden übergangsweise trotzdem eingearbeitet (siehe ATLAS – Info 4300/16). Ab dem 28. Januar 2017 werden die entsprechenden EGZ-ZL Positionen im Fehlerfall von ATLAS voraussichtlich abgewiesen werden.
Die AWA hatte zur Thematik im April 2016 einen Newsletter verschickt, der sich auf die ATLAS-Info 1738/16 vom 27. April 2016 bezog.
Link:
ATLAS-Info 4300/16
ATLAS-Info 1738/16
Quelle:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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