Die EU-Kommission ändert eine TARIC-Unterlagencodierung für das Beantragen von Präferenzkontingenten im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada. Die TARIC-Unterlagencodierung U062 ersetzt die bisherige TARIC-Unterlagencodierung Y061.
Präferenzkontingente auf der Grundlage des Anhangs 5-A (ohne Exportkontrolle in Kanada) können – neben den üblichen Angaben – ab 03.03.2018 laut einer ATLAS-Info wie folgt beantragt werden:
TARIC-Unterlagencodierungen N864 (Ursprungserklärung auf der Rechnung) und U062 (Verweis auf Anhang 5-A des Beschlusses (EU) 2017/37 des Rates (ABl. L 11)
Die TARIC-Unterlagencodierung Y061 ist für Präferenzkontingente mit einem maßgebenden Zeitpunkt bis zum 02.03.2018 (einschließlich) zu verwenden. Die Anwendung des Anhangs 5-A (mit Exportkontrolle in Kanada, siehe auch AWA Global News vom 25. Oktober 2017) bleibt unverändert. Die ATLAS-Info 1082/18 vom 12.01.2018 wird laut Informationstechnikzentrum Bund aufgehoben. Der beschriebene Systemfehler wurde mit den Wartungsarbeiten am 03.03.2018 behoben.
Aufhebung der ATLAS-Info 1082/18 – Warenursprung und Präferenzen; Registrierter Ausführer (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS)
Die ATLAS-Info 1082/18 vom 12.01.2018 wird laut Informationstechnikzentrum Bund aufgehoben. Der beschriebene Systemfehler wurde mit den Wartungsarbeiten am 03.03.2018 behoben.
Quellenangaben
ATLAS-Info 1505/18
ATLAS-Info 1082/18
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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