In einer ATLAS-Info informierte das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über die Übergangslösung für Anmeldungen zur Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren nach einem besonderen Verfahren (siehe ATLAS-Info Nr. 3878/17).
Mit dem Wartungsfenster am 09.12.2017 entfällt diese Übergangsregelung. Künftig können Nicht-Unionswaren, die zur Wiederausfuhr nach einem besonderen Verfahren bestimmt sind, wieder mit der Art der Anmeldung „CO“ und den Bestimmungsländern QQ, QR, QV ange-meldet werden (siehe ATLAS-Info Nr. 4559/17).
Auch Wiederausfuhren nach Nord-Zypern mit der Art der Anmeldung „CO“ und dem Bestimmungsland CY sind weiterhin möglich.
Die o. g. Bestimmungsländer, für die eine Wiederausfuhr mit der Art der Anmeldung „CO“ zu-lässig ist, werden in der neuen Codeliste I0812 auf www.zoll.de veröffentlicht.
In der ATLAS-Info weist das ITZBund darauf hin, dass Wiederausfuhren mit der Art der Anmeldung „CO“ und den Bestimmungsländern ES, FI, FR, GB und GR weiterhin nicht möglich sind.
Quellenangaben
ATLAS-Info Nr. 4559/17
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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