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276. Änderung der Taliban-VO: Änderung von einem Eintrag (01.09.2017)

01.09.2017: Im Amtsblatt L 226/24 hat die Europäische Union die 276. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 („Taliban-Verordnung“) bekanntgegeben. Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 regelt bestimmte restriktiver Maß­nahmen gegen Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 27. August 2017 beschlossen, einen Eintrag in seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern.

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird entsprechend geändert.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1516
EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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