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274. Änderung der Taliban-VO: Änderung von einem Eintrag (21.08.2017)

21.08.2017: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1488 ändert zum 274. Mal die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen be­stimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Ver­bindung stehen.

Anhang I der so genannten Taliban-Verordnung enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organi­sationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 9. August 2017 beschlo­ssen, einen Eintrag in seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirt­schaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I wird entsprechend geändert. Die Än­de­rung können Sie dem Amtsblatteintrag vom 19.08.2017 entnehmen.

 

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1488

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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