21.08.2017: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1488 ändert zum 274. Mal die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.
Anhang I der so genannten Taliban-Verordnung enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 9. August 2017 beschlossen, einen Eintrag in seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I wird entsprechend geändert. Die Änderung können Sie dem Amtsblatteintrag vom 19.08.2017 entnehmen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1488
EUR-Lex
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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