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290. Änderung der Taliban-VO: drei neue Einträge (28.08.2018)

28.08.2018: Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 2018/1204 vom 27. August 2018 ändert die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL-(Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, zum 290. Mal.

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 23. August 2018 beschlossen, drei Einträge in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird daher entsprechend geändert.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1204
EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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