LKW und Flugzeug

Spezial Umsatzsteuer und Intrastat

Innergemeinschaftliche Warenverkehre im Fokus von Umsatzsteuer und Statistik

Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erhebung des grenzüberschreitenden tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind nur dann Meldungen abzugeben, wenn Waren körperlich in einen anderen Mitgliedstaat versendet werden bzw. aus einem anderen Mitgliedstaat eingehen. Auskunftspflichtig ist jeder Steuerpflichtige, der nach dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland als Unternehmer registriert ist und die aktuellen Anmeldeschwellen überschreitet.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat allerdings auch umsatzsteuerliche Auswirkungen; so sind nicht nur Meldungen zur Intrastat, sondern auch Meldungen zur Umsatzsteuer abzugeben.

Grundsätzlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. Allerdings ist ein besonderes Kennzeichen der Intrastat die enge Verbindung zur Umsatzsteuer, durch die insbesondere die Auskunftspflichtigen ermittelt und die Qualität der gesammelten Statistikdaten geprüft werden können. Die Nähe von Intrastat und Umsatzsteuer führt in der Praxis dazu, dass die Regelungen des Umsatzsteuerrechts im grenzüberschreitenden Warenverkehr zur Erstellung der statistischen Meldungen herangezogen werden. Häufig ist die Intrastat nicht in der Logistik, sondern in der Steuerabteilung eines Unternehmens angesiedelt. Zur Erfüllung der steuerlichen und statistischen Verpflichtungen sind jedoch unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Regelungen zu beachten. Dies gilt z.B. für Melde-(Bezugs-)Zeiträume, Bewertungsfragen, Korrekturen und die besonderen Waren und Warenbewegungen. Schwierig sind insbesondere Transaktionen mit mehr als zwei Beteiligten (Reihen- oder Dreiecksgeschäfte), die Abgrenzung von Dienstleistungen und Warenlieferungen sowie die Meldepflicht bei grenzüberschreitenden bzw. vor- oder nachgeschalteten Bearbeitungsvorgängen.

Ihr Nutzen

Sie erfahren, wann Übereinstimmungen zwischen steuerlichen und statistischen Pflichten bestehen und welche Vorgänge aus steuerrechtlicher/statistischer Sicht unterschiedlich zu behandeln sind. Dies ist vor allem bei der Aufklärung von durch das Statistische Bundesamt angemahnten Differenzen zwischen Steuer- und Statistikdaten hilfreich.

Sie erhalten zudem einen Überblick über die europäische und nationale Außenhandelsstatistik-Gesetzgebung, die zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist, und über die umsatzsteuerlichen Neuregelungen der Quick Fixes und zum E-Commerce, die zum 1.1. 2020 und zum 1.7.2021 in Kraft getreten sind.

schwerpunkte

  • Umsatzsteuer vs. Intrastat – Einführung
  • Neue Statistikgesetzgebung 2022
  • Reihen- und Dreiecksgeschäfte
  • Bewertungsfragen, Retouren und Gutschriften
  • Werklieferung/Werkleistung, sonstige Leistungen (USt) vs. Lohnveredelung (Intrastat)
  • Versandhandel (OSS)
  • Lagerverkehre
  • Nicht-Unionswaren und Intrastat
  • Das statistische Kontrollsystem anhand von Steuerdaten

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden

Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die in ihrem Unternehmen für die Abwicklung der Intrahandelsstatistik verantwortlich sind sowie an Spediteure und Beratungsunternehmen. Sie ist auch für Mitarbeitende geeignet, die mit der Erstellung von statistischen Datenerfassungsprogrammen beschäftigt sind. Grundkenntnisse der Außenhandelsstatistik werden dabei vorausgesetzt.

Wichtige Hinweise

Bringen Sie sich mit ein: Wir freuen uns über Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmensalltag. Bitte reichen Sie Ihre Fallbeispiele bis spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn ein über: info@awa-seminare.de

Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!

Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Mehr Infos...

Themengebiete

  • Umsatzsteuer

Teilnahmegebühr

Ab€ 690,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.36
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