Brille auf Bücherstapel vor tropischem Hintergrund

Bildungsurlaub für AWA Seminare
Anspruch, Antrag und Anerkennung

Wer sich für Bildungsurlaub entscheidet, wählt eine besondere Form des Urlaubs mit dem Ziel, sich beruflich weiterzubilden. Die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH hat sich 2017 von der Bezirksregierung Münster als Weiterbildungseinrichtung anerkennen lassen. Für Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer bedeutet das, dass sie die Möglichkeit haben, bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für in Münster stattfindende AWA Seminare einreichen zu können. Wichtig ist jedoch, dass Ihr Arbeitgeber in NRW ansässig ist. In Nordrhein-Westfalen können Arbeitnehmer bis zu fünf Tage im Jahr für Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Vorgaben. Die Bildungsurlaubsregelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Keine Regelung für Bildungsurlaub besteht z.B. in Sachsen und Bayern. So haben Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber in einem dieser beiden Bundesländer ansässig ist, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Um erfolgreich Bildungsurlaub nehmen zu können, kommt es also darauf an, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber ansässig ist.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema
Bildungsurlaub. Beachten Sie außerdem das

Infoblatt Bildungsurlaub bei der AWA.

Anerkennung Bezirksregierung Münster

 

Anspruch auf Bildungsurlaub

Sofern Sie an einem Seminar der AWA in Münster teilnehmen möchten und Ihr Arbeitgeber in NRW ansässig ist, können Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen.

Antrag auf Bildungsurlaub

Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber an der Stelle, an der Sie auch Ihren Antrag auf Erholungsurlaub einreichen (z.B. Personalabteilung), die Seminaranmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid der AWA, den Seminarablaufplan und den schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub ein. Lassen Sie sich die Abgabe der Dokumente schriftlich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen (z. B. durch den Eingangsstempel) und fertigen Sie ein Duplikat für Ihre Unterlagen an. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird Sie Ihr Arbeitgeber darüber informieren, ob Ihr Antrag auf Bildungsurlaub erfolgreich war oder nicht.

Vorgehen bei Ablehnung

Sollte Ihr Antrag auf Bildungsurlaub von Ihrem Arbeitgeber abgelehnt werden, prüfen Sie bitte in diesem Fall mit fachlicher Unterstützung (Betriebsrat oder Rechtsanwalt), ob die Ablehnung gerechtfertigt ist. (Gerechtfertigte Ablehnungsgründe können bestehen. Zu diesen Gründen gehören z.B. Zweifel am Mindestnutzen der Veranstaltung für den Arbeitgeber, nicht eingehaltene Fristen auf Seiten des Arbeitnehmers oder zwingende betriebliche Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz).