Wirtschaftsbeteiligter
Juristische oder natürliche Person, die im Außenhandel aktiv ist
ist eine Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst ist, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind (Art. 5 Nr. 5 UZK).
Synonyme: Art. 5 Nr. 5 UZK