Handelspolitischer Ursprung
Grundlage für unterschiedliche rechtliche Maßnahmen
Der handelspolitische Ursprung von Waren ist Grundlage für unterschiedliche rechtliche Maßnahmen. Er richtet sich maßgeblich nach der Wirtschaft bzw. den Be- oder Verarbeitungshandlungen eines bestimmten Landes oder Gebietes und entspricht nicht zwingend dem Versendungsort der jeweiligen Ware. Dieser ist geregelt in den Art. 59 bis 63 UZK sowie Art. 31 bis 36 UZK-DelVO und Art. 57 bis 59 UZK-DVO.