Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Genehmigung für umfangreiche Projekte

Ausfuhrgenehmigung, grds. in Gestalt einer Sammel- bzw. Globalausfuhrgenehmigung, die für ein bestimmtes Projekt gültig ist

ist eine Ausfuhrgenehmigung, grds. in Gestalt einer Sammelausfuhrgenehmigung, bzw. Globalausfuhrgenehmigung, die dem Ausführer für eine Art oder Kategorie von Gütern erteilt wird und für die Ausfuhr zu Endverwendern in ein oder mehrere Drittländer für ein bestimmtes Projekt gültig ist. Dabei kann die Globalausfuhrgenehmigung für umfangreiche Projekte die sonst übliche maximale Genehmigungsdauer von einem Jahr überschreiten. Zuständig für die Erteilung ist das BAFA, das auch die genaue Gültigkeitsdauer der Genehmigung festlegt. Die Erteilung einer solchen Genehmigung setzt voraus, dass der Ausführer ein innerbetriebliches Exportkontrollsystem (s. Internal Compliance Programme – ICP) nachweist und gewisse Berichtspflichten gegenüber dem BAFA einhält.

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