EG-Dual-use-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 428/2009
ist die Bezeichnung für die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Sie regelt die Ausfuhr von Dual-use-Gütern, listet eine Vielzahl von Gütern und Genehmigungstatbeständen auf und enthält damit umfangreiche und komplexe Regelungen für die Exportkontrolle. Die Verordnung wurde in der jüngeren Vergangenheit fortlaufend mit dem Ziel evaluiert, Industrie und Verwaltung gut auf die neuen Herausforderungen im Bereich der Exportkontrolle einzustellen. Als Ergebnis wird eine Neufassung der Verordnung angestrebt, für welche die VO (EG) 428/2009 die Grundlage bilden soll. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im September 2016 eingeleitet. Nach der Beteiligung des EU-Parlaments und einer Anhörung der beratenden Organe wird eine Entscheidung des Rates erwartet, nach der die neue Dual-use-Verordnung dann die VO (EG) 428/2009 ablösen soll. Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht prognostiziert werden. (s. Novellierung der EG-Dual-use-Verordnung).
Synonyme: Verordnung (EG) Nr. 428/2009