Durchgangszollstelle
Zollstelle, die im Rahmen eines Versandvorgangs für den Ausgangsort aus dem Zollgebiet der Union zuständig ist
ist die Zollstelle, die im Rahmen eines Versandvorgangs für den Ausgangsort aus dem Zollgebiet der Union zuständig ist, wenn die Waren das Zollgebiet über die Grenze zu einem Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union verlassen, das kein Land des gemeinsamen Versandverfahrens ist. Durchgangszollstelle ist zudem die Zollstelle, die für den Eingangsort in das Zollgebiet der Union zuständig ist, wenn die Waren im Rahmen eines Versandvorgangs ein Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union berührt haben.