AGG
Allgemeine Genehmigung
Die Allgemeine Genehmigung (oder Allgemeingenehmigung) ist eine Sonderform der Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung. Sie wird vom BAFA im Bundesanzeiger veröffentlicht und muss nicht vom Ausführer bzw. Verbringer beantragt werden. Durch die Allgemeinen Genehmigungen werden automatisch alle Ausfuhren/ Verbringungen genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen AGG erfüllen. Es gibt Allgemeine Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen der Union (nach der EG-Dual-use-Verordnung) und nationale allgemeine Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen. Die EG-Dual-use-Verordnung umfasst derzeit sechs Allgemeingenehmigungen (EU001 bis EU006). Daneben existieren insgesamt neun nationale Allgemeingenehmigungen.
Synonyme: Allgemeine Genehmigung