Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

AGG

Allgemeine Genehmigung

Die Allgemeine Genehmigung (oder Allgemeingenehmigung) ist eine Sonderform der Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung. Sie wird vom BAFA im Bundesanzeiger veröffentlicht und muss nicht vom Ausführer bzw. Verbringer beantragt werden. Durch die Allgemeinen Genehmigungen werden auto­matisch alle Ausfuhren/ Verbringungen genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen AGG erfüllen. Es gibt Allgemeine Ausfuhr- bzw. Verbring­ungsgenehmigungen der Union (nach der EG-Dual-use-Verordnung) und nationale allgemeine Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen. Die EG-Dual-use-Verordnung umfasst derzeit  sechs Allgemeingenehmigungen (EU001 bis EU006). Daneben existieren insgesamt neun nationale Allgemein­ge­neh­migungen. 

Synonyme: Allgemeine Genehmigung

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