Bulgarien und Rumänien sind mit Wirkung 01.01.2007 als neue Mitglieder in der EU. Damit gilt sowohl für Bulgarien als auch für Rumänien das Umsatzsteuerkontrollverfahren der Europäischen Gemeinschaft.
Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl Lieferant als auch Empfänger über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen.
Bulgarien:
USt-IdNr.-Bezeichnung in Landessprache: Dank dobaweha stoinost
USt-IdNr.- Abkürzung: DDS = ДДС
Länderkürzel: BG
weitere Stellen: neun oder zehn Ziffern
Rumänien:
USt-IdNr.-Bezeichnung in Landessprache: Codul de inregistrare in scopul de TVA
USt-IdNr.- Abkürzung: noch nicht bekannt
Länderkürzel: RO
weitere Stellen: zehn, nur Ziffern;
Achtung:
wenn die Anzahl der Stellen kleiner 10 ist, sind führende Nullen einzufügen!
Die notwendige vorherige Überprüfung der Gültigkeit der USt-IdNr. kann beim Bundeszentralamt für Steuern, Saarlouis erfolgen