Im Rahmen der Proklamation 10896 hat die US-Regierung am 16. Juni 2025 neue Zölle auf ausgewählte stahlhaltige Haushaltsgeräte eingeführt. Ab dem 23. Juni 2025 unterliegen Produkte wie Waschmaschinen, Gefrierschränke, Geschirrspüler und Herde einem Zusatzzoll in Höhe von 50 %, der sich nach ihrem Stahlanteil richtet.
Diese Maßnahme ergänzt die im März 2025 in Kraft getretenen Zusatzzölle auf Stahlimporte. Ziel ist es, die inländische Stahlindustrie weiter zu schützen. Die geänderten HTSUS-Positionen wurden am 16. Juni im Federal Register veröffentlicht.
Die Maßnahme hat spürbare Auswirkungen für Unternehmen: Neben höheren Importkosten müssen Hersteller und Händler ihre Lieferketten, Produktklassifikationen und Zollprozesse überprüfen. Betroffene Unternehmen sollten daher zeitnah ihre Betroffenheit prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um Wettbewerbsnachteile und Verzollungsrisiken zu minimieren.
Priorisierung von Zusatzzöllen bei Mehrfachanwendung
Am 15. Mai 2025 hat die US-Regierung die Executive Order (EO) 14289 veröffentlicht. Diese enthält klare Vorgaben zur Anwendung von Zusatzzöllen auf importierte Waren, wenn mehrere handelsrechtliche Maßnahmen gleichzeitig zur Anwendung kommen.
Zunächst sind die Zölle nach Section 232 auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile vorrangig anzuwenden. Trifft diese Maßnahme zu, entfallen alle anderen genannten Zusatzzölle. Anschließend sind IEEPA-Zölle auf Importe aus Kanada oder Mexiko nachrangig zu berücksichtigen; sie schließen jedoch die Anwendung der Aluminium- oder Stahlzölle aus. Aluminium- und Stahlzölle dürfen gleichzeitig erhoben werden, wobei eine anteilige Berechnung je nach Materialanteil erfolgt.
Dies bedeutet für Unternehmen eine tiefgreifende Anpassung ihrer Zoll- und Compliance-Prozesse. Insbesondere bei komplexen Produkten mit mehreren zollrelevanten Komponenten ist künftig eine genaue Analyse und Aufteilung erforderlich. Zusätzlich sind die für Aluminiumprodukte russischen Ursprungs (geschmolzen oder gegossen in Russland) geltenden Zusatzzölle in Höhe von 200 % zu berücksichtigen.
Die EO ist rückwirkend für alle Einfuhren ab dem 4. März 2025 anwendbar. Seit dem 16. Mai 2025 können Importeur/-innen Rückerstattungen für überzahlte Zölle durch Berichtigungen oder Einsprüche beantragen. Eine sorgfältige Prüfung der bisherigen Zollanmeldungen wird daher dringend empfohlen.
Quellenangaben
Implementation of Duties on Steel Pursuant to Proclamation 10896 Adjusting Imports of Steel Into the United States
Executive Order 14289 Addressing Certain Tariffs on Imported Articles
Federal Register
U.S. Customs and Border Protection
Redaktionell bearbeitet durch
Leonie Zappel
Programmleitung der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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