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Myanmar (Birma): Weitere Sanktionsmaßnahmen

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte in Myanmar (Birma) hat der Rat der Europäischen Union weitere Sanktionsmaßnahmen angeordnet.

Diese beziehen sich auf die Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-Verordnung) sowie auf die Ausfuhr bestimmter Software des Anhangs III. Daneben wurden Finanzsanktionen gegen Personen angeordnet, die den Streitkräften Myanmars angehören und für die Behinderung der raschen und ungehinderten Beförderung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilpersonen verantwortlich sind.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt auf seiner Website einen Überblick über die Embargomaßnahmen.

Quellenangabe

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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