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Iran und Kongo: Änderung der restriktiven Maßnahmen (Stand: 17.04.2018)

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden Änderungen der restriktiven Maßnahmen betreffend Iran und die Demokratische Republik Kongo veröffentlicht.

Iran

Die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran werden bis zum 13. April 2019 verlängert. Grund ist eine Überarbeitung des Beschlusses 2011/235/GASP.

Außerdem hat der Europäische Rat beschlossen, die Einträge zu 29 Personen und einer Organisation, die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführt sind, zu aktualisieren. Genannte Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Iran.

Kongo

Die Einträge zu zwei Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, werden mit der Durchführungsverordnung 2018/566 vom 12. April 2018 aktualisiert. Die genauen Einträge können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
 

Quellenangaben

Iran

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/565

BESCHLUSS (GASP) 2018/568

Kongo

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/566

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/569

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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