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EuGH-Urteil zur Jahresendanpassung und Zollwert

Ein deutsches Tochterunternehmen einer japanischen Mutter hatte eine Anpassung des Zollwertes nach unten beantragt, da die Verrechnungspreise für den Bezug von Waren nachträglich im Rahmen einer Jahresendanpassung nach unten korrigiert wurden. Der EuGH folgte dem nicht und lehnte eine Anpassung des Zollwertes ab.

Mit Urteil vom 20.12.2017 - Hamamatsu - C-529/16 entschied der EuGH, dass unterjährig angemeldete Verrechnungspreise durch eine pauschale Jahresendanpassung im Rahmen der Transaktionswertmethode (Art. 70 UZK) nicht geändert werden können.

Das FG München hat mit Urteil vom 15. November 2018 auf Basis des Urteils des EuGH den Fall entschieden. Gegen das Urteil des FG München ist Revision eingelegt worden.

Quellenangaben

Zollwert bei Verrechnungspreisen

Juris

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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