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Einführung des IT-Verfahrens TIGER (Branntweinsteuer) zum 01.10.2006

Die Bundeszollverwaltung führt, nachdem der Hauptpersonalrat (HPR) seine Zustimmung gegeben hat, zum 01. Oktober 2006 die zweite Stufe des IT-Verfahrens TIGER - Branntweinsteuer (ohne Steuern auf Abfindungsbranntwein) - ein. Die Steuerbeteiligten reichen auch weiterhin ihre monatlichen Branntweinsteuer-/Erlass-/Erstattungs- bzw. Vergütungsanmeldungen bei dem für sie zuständigen Hauptzollamt ein. Die Hauptzollämter erfassen erstmals die Branntweinsteueranmeldungen für den Monat September 2006 im IT-Verfahren TIGER. Zur Einführung des Verfahrens informiert das Bundesministerium der Finanzen in einem Einführungserlass.

 

Die Vordrucke

 

1272 Steueranmeldung für Branntwein

1276 Branntweinsteueranmeldung im Einzelfall

1278 Anlage zur Steueranmeldung für Branntwein und

1280 Anlage zur Entlastungsanmeldung für Branntwein/branntweinhaltige Waren

 

wurden wegen der Einführung der zweiten Stufe des IT-Verfahrens (Bereich Branntweinsteuer) neu erstellt und können schon jetzt online ausgefüllt, heruntergeladen und nach dem Ausdrucken versendet werden.

 

Der Vordruck 1272 dient künftig in Kombination mit den Anlagen 1278 und 1280 sowohl als monatliche Steueranmeldung als auch als Entlastungsanmeldung. Vordruck 1280 ersetzt den bisherigen Vordruck 2710 (Entlastungsanmeldung für Branntwein/branntweinhaltige Waren).

 

© Bundesministerium der Finanzen