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ATLAS-Einfuhr: Umstellung der Zolllagerbewilligungen (04.03.2019)

Das Informationstechnikzentrum Bund gibt in einer ATLAS-Meldung Hinweise zum letzten Gültigkeitstag der Zolllagerbewilligungen LD und LE am 30.04.2019.

Mit Wirkung zum 01.05.2019 werden die Zolllagerbewilligungen LD und LE widerrufen. Ihre Gültigkeit endet somit am 30.04.2019 um 24:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt kann noch eine Einlagerung in das alte Zolllager Typ D/E erfolgen. Ab dem 01.05.2019 um 0:00 Uhr ist eine Einlagerung in das Zolllager Typ D/E nicht mehr möglich. Bis zum Ende der gesetzten Abwicklungsfrist ist jedoch noch eine Auslagerung (inkl. Umbuchung) möglich.

Die neuen Bewilligungen CWP (LC) erlangen am 01.05.2019 um 0:00 Uhr Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt können Einlagerungen in das neue Zolllager Typ CWP (LC) sowie entsprechende Auslagerungen erfolgen.

Da eine Überschneidung der Gültigkeit der alten und neuen Bewilligungen nicht vorgesehen ist, müssen am Umstellungstag (30.04.2019) verschiedene Sonderfälle beachtet werden. Dies betrifft die Einlagerungen in das alte Zolllager Typ D/E sowie Einlagerungen in das neue Zollager Typ CWP (LC).

Weitere Informationen zur Umstellung der Zolllagerbewilligungen und den zu beachtenden Sonderfällen können Sie der ATLAS-Info 1541/19 entnehmen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 1541/19

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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