Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) teilt in einer ATLAS-Info mit, dass der Text der Unterlagencodierung 8GIF umbenannt wurde. Dieser lautet nun wie folgt:
„Mitteilung des Pflanzenschutzdienstes über die Einfuhrfähigkeit von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen“
Mit dieser Codierung ist der Zollstelle die vom zuständigen Pflanzenschutzdienst mitgeteilte Einfuhrfähigkeit untersuchungspflichtiger Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstiger Gegenstände anzuzeigen. Die Unterlagencodierung 8GIF ist auch dann anzumelden, wenn die Mitteilung über die „Einfuhrfähigkeit“ auf dem Pflanzengesundheitszeugnis erfolgt. Die Unterlagencodierungen N851 bzw. C642 sind dafür nicht mehr zu verwenden.
Die „Ausnahmegenehmigung nach § 14a Pflanzenbeschauverordnung“ ist mit der neu geschaffenen Codierung 8GIN in der Zollanmeldung anzugeben, wie der ATLAS-Info zu entnehmen ist.
Quellenangaben
ATLAS-Info 1290/18
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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