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Änderung der Anhänge der "Taliban-Verordnung" und der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan

26.05.2006: Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat per 23. Mai 2006 den Anhang 2 der "Taliban-Verordnung" ergänzt und so an entsprechende UNO-Beschlüsse angepasst (PDF). Es wurden die auf der Bush-Liste 77 aufgeführten Namen aufgenommen. Die Ergänzung enthält auch die Namen von 9 Personen und Organisationen, welche auf keiner der in der Schweiz publizierten Bush-Listen enthalten sind (PDF). Die Finanzintermediäre unterstehen bezüglich der im Anhang 2 aufgeführten Namen der Meldepflicht an die Meldestelle (MROS) und an das seco.

 

Im Weiteren hat das EFD in Anpassung entsprechender UNO-Beschlüsse die Namen von 4 natürlichen Personen in den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan aufgenommen. Die Änderung ist am 18. Mai 2006 in Kraft getreten

 

Eidgenössische Finanzverwaltung