Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie den 11. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Anti-Folter-Verordnung einsehen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – die „Anti-Folter-Verordnung“ – enthält Verbote und Genehmigungspflichten für den Außenwirtschaftsverkehr mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können.
Seit Inkrafttreten der Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht die Bundesregierung jährlich Tätigkeitsberichte, in denen sie über gemäß dieser Verordnung erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie Ablehnungen in sämtliche Drittländer berichtet.
Sie finden den Bericht auf der BAFA-Website unter „Informationen zum Thema – Publikationen“.
Quellenangaben
11. Tätigkeitsbericht zur Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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