Hand mit virtuellen Nachrichten

11. Tätigkeitsbericht zur Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht

Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie den 11. Tätigkeits­be­richt der Bundesrepublik Deutschland zur Anti-Folter-Verordnung einsehen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – die „Anti-Folter-Verordnung“ – enthält Verbote und Genehmigungspflichten für den Außenwirtschaftsverkehr mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer, grau­samer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können.

Seit Inkrafttreten der Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht die Bundesregierung jährlich Tätigkeitsberichte, in de­nen sie über gemäß dieser Verordnung erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie Ablehnungen in sämtliche Dritt­länder berichtet.

Sie finden den Bericht auf der BAFA-Website unter „Informationen zum Thema – Publikationen“.

Quellenangaben

11. Tätigkeitsbericht zur Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Ermittlung der Unterlagencodierungen mit dem EZT-online – Export
Codierungen in Ausfuhranmeldungen

Nächste Termine:

  • 10.07.2018 in Münster
  • 17.09.2018 in Hamburg

Exportkontrollbeauttragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis

Nächste Termine:

  • 29.05.2018 in Münster
  • 20.07.2018 in München

Praxis der Güterklassifizierung nach der EU-Güterliste und der Ausfuhrliste
Grundlagen, Hilfsmittel und Auslegungskriterien zur Güterlisteneinstufung, Behandlung zahlreicher Fallbeispiele

Nächste Termine:

  • 04.09.2018 in Münster
  • 25.10.2018 in München