Die Themen der Seminare
Mehr wissen – mehr erreichen
Organisation und Compliance
International tätige Unternehmen müssen sich künftig noch verantwortungsbewusster mit der Organisation der Exportkontrolle und der Zollabwicklung auseinandersetzen. Die Organisation ist dabei untrennbar mit dem Ziel der Compliance verbunden.
Exportkontrolle
In Deutschland ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei. Das bedeutet jedoch nicht, dass ohne Prüfung des Exporteurs jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf. Exportkontrollrechtliche Verbote und Genehmigungspflichten geben hier die Regeln vor.
US-Exportrecht
Immer mehr Unternehmen erkennen die Bedeutung des US-Reexportkontrollrechts für ihre Prozesse – sei es, dass sie von einem US-Konzern beherrscht sind und einen Code of Conduct umsetzen müssen, der auch das US-Recht als verbindlich einstuft, oder weil sie US-Güter einkaufen und diese weiter exportieren.
Warenursprung und Präferenzen
Präferenzen sind zollrechtliche Vorzugsbehandlungen für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten. Exporte und Importe können mit Hilfe von Präferenzen kostengünstiger gestaltet werden. Das wirkt sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Produkte gegenüber Mitbewerbern aus.
- Lieferantenerklärungen
- Der Ermächtigte Ausführer
Umsatzsteuer
Im Rahmen der Abwicklung internationaler Liefer- und Dienstleistungsverkehre stellt sich immer auch die Frage nach der umsatzsteuerrechtlichen Gestaltung derartiger Geschäftsvorfälle. Dies betrifft die umsatzsteuerliche Erfassung einer Leistung, die etwaige Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen, aber auch die Rechnungserstellung sowie das Einholen und Prüfen von Umsatzsteuernachweisen.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren im Steuergebiet erhoben werden. Sie stellen die bedeutendsten Einnahmen der deutschen Zollverwaltung und damit einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar.
Zoll
Zollabwicklung und Zollvereinfachungen bei Einfuhr und Ausfuhr
International tätige Unternehmen sind aufgrund des weltweiten Wettbewerbs darauf angewiesen, ihre Prozesse ständig flexibler, schneller und damit kostengünstiger zu gestalten. Das Zollrecht bietet eine Vielzahl von Vereinfachungen bei Einfuhr und Ausfuhr an, um die Formalitäten gering zu halten und eine zügige Abwicklung zu erreichen. Die Optimierung von Ein- und Ausfuhrprozessen ist deshalb wichtiges Ziel international tätiger Unternehmen.
- Vereinfachungen bei der Einfuhr von Waren
- Die unvollständige Zollanmeldung
- Das vereinfachte Anmeldeverfahren
- Das Anschreibeverfahren
- Ausfuhrverfahren und der Zugelassene Ausführer (ZA)
- Zoll und Exportkontrolle
- Die elektronische Zollabwicklung: ATLAS und die Internetzollanmeldung
Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Bei der Einfuhr von Waren in die EU fallen Einfuhrabgaben an: der zu entrichtende Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls weitere Abgaben, etwa Verbrauchsteuern. Beim Verbringen von Waren in die EU hat der Wirtschaftsbeteiligte die Wahl zwischen verschiedenen zollrechtlichen Bestimmungen. Der größte Teil der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zählt zu den Nichterhebungsverfahren. Das heißt: Bei ordnungsgemäßer Durchführung werden keine Einfuhrabgaben erhoben.
- Zolllagerverfahren
- Aktive Veredelung
- Passive Veredelung
- Umwandlungsverfahren
- Vorübergehende Verwendung
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)
Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung sind komplexe internationale Transaktionen zur Regel geworden. Zur Sicherung internationaler Lieferketten müssen somit auch zollrechtliche Bestimmungen beitragen. Mit der Verordnung VO EG Nr. 648/2005 des Rates der EU wurde dieser Sicherheitsaspekt im Zollrecht verankert.
Weitere Themen im Außenhandel
Nicht nur zollrechtliche, exportkontrollrechtliche und umsatzsteuerliche Regelungen spielen im Außenhandel eine wichtige Rolle. Wer erfolgreich international tätig sein will, muss sich oft mit weiteren Vorschriften oder Verpflichtungen auseinandersetzen.
