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Umstellung der Zollnummern auf EORI-Nummern am 10. März 2012

 

Im Internet-Auftritt des BAFA ist folgendes Dokument veröffentlicht worden:

Antragstellung

Aktuelles

Umstellung der Zollnummern auf EORI-Nummern am 10. März 2012

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten ersetzt als in der gesamten Europäischen Union gültige Beteiligtenidentifikation die deutsche Zollnummer. Sie ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Zollkodex Durchführungsverordnung am 1. Juli 2009 Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.

Deshalb wird von den deutschen Zollbehörden ab 10. März 2012 das neue ATLAS Release 8.4 / AES 2.1 eingeführt. Eine Nutzung von oder Identifikation in ATLAS ist ohne EORI-Nummer ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr möglich.

Im Zuge dessen wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 10. März 2012 die Datenbanken im Bereich Ausfuhr umstellen; an Stelle der Zollnummern sind zukünftig die EORI-Nummern anzugeben.


Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:

Die EORI-Nummer wird nicht vom BAFA vergeben, sondern muss förmlich beim Informations- und Wissensmanagement Zoll beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.


Anträge, die von vor dem 10.03.2011 unter Angabe der Zollnummer gestellt wurden, können nur weiterbearbeitet werden, sofern der Ausführer bzw. Antragssteller Inhaber einer gültigen EORI-Nummer ist. Die Zuordnung der Anträge zu der neuen EORI-Nummer erfolgt automatisch. Für Anträge, die nach dem 10.03.2011 gestellt werden, ist grundsätzlich ebenfalls eine gültige EORI-Nummer erforderlich.

Allgemeines

Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihr Ausfuhr- oder Verbringungsvorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag stellen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie eine Verfahrenserleichterung z. B. in Form einer Allgemeingenehmigung in Anspruch nehmen können.

 

Informationen zur Einführung von ELAN-K2


Mit der Einführung des ELAN-K2 Systems wurde ein kostenloser, zentraler Zugang zu fast allen im Ausfuhrbereich benötigten Anträgen geschaffen. Mit dem System können Sie Anträge auf Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung, Nullbescheid, Voranfrage, Auskunft zur Güterliste, Handels- und Vermittlungsgeschäfte, Sammelausfuhrgenehmigungen, Internationale Einfuhrbescheinigungen, Wareneingangsbescheinigungen, Meldungen zu Komplementärgenehmigungen und die Formulare im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Meldung (Meldeformular M1) von Allgemeinen Genehmigungen papierlos beim BAFA einreichen.


Zugang zu dem ELAN-K2 System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Alle weiteren Informationen zu dem System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt „ELAN-K2 Informationen“ (links auf dieser Seite).


Unter den entsprechenden Rubriken der Menüleiste finden Sie Informationen zu den verschiedenen Antragsarten. Außerdem werden hier weitere Formulare in Form von PDF’s zur Verfügung gestellt, die Sie ggf. für die Antragstellung benötigen.

Genehmigungserteilung

Einführung eines neuen elektronischen Systems im Bereich der Exportkontrolle


Seit Juni 2010 erteilt das BAFA Genehmigungen im Rahmen der Exportkontrolle mit einem neuen elektronischen System. Die Ihnen bekannten Möglichkeiten einer Antragstellung werden derzeit zwar unverändert bleiben, dennoch ergeben sich einige Änderungen bei der Genehmigungserteilung und der Kommunikation mit dem BAFA, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten.


Aus technischen Gründen erhalten Ihre Anträge im BAFA eine eigene, neue Nummerierung.


Unmittelbar nach Eingang Ihres Antrages oder Ihrer Anfrage erhalten Sie daher stets eine Eingangsmitteilung, in der Ihnen diese neue Nummer mitgeteilt wird; jegliche weitere Korrespondenz und die Bescheidung werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich unter dieser Nummer erfolgen. Zudem erteilt das BAFA die Genehmigungen auf neutralem, weißem Papier. Die Abschreibungen der Ausfuhren erfolgen grundsätzlich im elektronischen Zollverfahren über das System ATLAS.

Link: Umstellung der Zollnummern auf EORI-Nummern

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle